Steuerrechtliche Fragen bei der Flüchtlingshilfe.
Für Hilfsorganisationen und Ehrenamtliche bestehen in der Flüchtlingshilfe (steuer-)rechtliche Stolpersteine. Können gemeinnützige Bildungseinrichtungen kostenlose Deutschkurse ohne steuerliche Risiken anbieten? Unter welchen Voraussetzungen dürfen Hilfsorganisationen für Geld- oder Sachspenden Zuwendungsbescheinigungen ausstellen? Welche steuerlichen Auswirkungen hat die medizinische Erstversorgung von Flüchtlingen im Aufnahmelager für kooperierende Krankenhäuser? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt die Initiative „Hilfe für Helfer“. Mit ihrem Fachwissen beraten die Steuer- und Rechtsexperten von Roever Broenner Susat Mazars kostenlos die Ehrenamtlichen und Hilfsorganisationen – und unterstützen somit die Helfer in ihrer Hilfe.
In Kooperation mit: Roever Broenner Susat Mazars | www.mazars.de
Kontakt: Christin Drüke, Tel. 040 28801-3253